Willkommen
Geistliche Gemeinschaften und Bewegungen
Die katholische Kirche kennt vielfältige Formen des Gemeinschaftslebens, die aus dem Geist des Evangeliums entstanden sind. „Geistliche Gemeinschaften“ und „kirchliche Bewegungen“ haben sich vermehrt infolge des Zweiten Vatikanischen Konzils mit neuer missionarischer Kraft gebildet. Ihre Lebensformen gründen auf vielfältigen Sendungen und Charismen, umfassen Zusammenschlüsse von Laien ebenso wie monastische und priesterliche Berufungen. Oftmals waren es charismatische Gründerpersönlichkeiten, die die Bedürfnisse der Zeit erkannt und auf sie in besonderer Weise geantwortet haben. So wurde es vielen Menschen ermöglicht, eine geistliche Heimat zu finden und dem persönlichen Ruf Gottes zu folgen.
In den unterschiedlichen Berufungen zum gottgeweihten Leben, zur Ehe oder zu einem weltlichen Beruf steht die lebendige Beziehung zu Christus im Mittelpunkt. Christus nachzufolgen kann sich im sozial-caritativen Dienst, in der Sorge um die Armen, in der Evangelisierung, der Erneuerung und Vertiefung des Glaubens, im kontemplativen Gebetsleben, im Engagement für Ökumene, Dialog und Frieden oder im einfachen täglichen Zeugnis des Lebens mit und für Andere ausdrücken.
In den Organisationsformen und Stufen der Verbindlichkeit gibt es große Unterschiede. Diese reichen von überwiegend ideellen Zusammenschlüssen ohne formale Strukturen oder Mitgliedschaften hin zu ordensähnlichen Klostergemeinschaften, die ein Leben nach den evangelischen Räten führen. Somit variiert auch die Mitgliederzahl und kann im niedrigen zweistelligen Bereich oder bei mehreren Tausend Menschen liegen. Eine präzise Abgrenzung zwischen Gemeinschaften und Bewegungen ist nicht möglich.
Die Gemeinschaften und Bewegungen zählen in der Regel zu den (privaten oder öffentlichen) Vereinigungen von Gläubigen, die kirchenrechtlich in can. 215 CIC beschrieben sind. Sie sind keine Ordensgemeinschaften, die ihrerseits kanonisch als Institute des geweihten Lebens oder Gesellschaften apostolischen Lebens bezeichnet werden. Eine Anerkennung in der katholischen Kirche liegt vor, wenn das Statut einer Gemeinschaft oder Bewegung nach den Normen des Kirchenrechtes entweder auf diözesaner oder weltkirchlicher Ebene durch die zuständige kirchliche Autorität approbiert worden ist.
Papst Johannes Paul II. formulierte seine Wertschätzung gegenüber den neuen Aufbrüchen im Heiligen Geist an Pfingsten 1998 so: „Bewegungen und neue Gemeinschaften, von der Vorsehung hervorgerufene Ausdrucksformen des mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil durch den Geist hervorgerufenen neuen Frühlings, verkünden die Macht der Liebe Gottes, die über Spaltungen und Barrieren jeder Art hinweg das Angesicht der Erde erneuert und eine Zivilisation der Liebe schafft.“
Die Deutsche Bischofskonferenz unterstützt Geistliche Gemeinschaften und Bewegungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie berät dazu in der bischöflichen Arbeitsgruppe „Geistliche Gemeinschaften und Kirchliche Bewegungen“, die ihrer Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste (IV) zugeordnet ist. Die Arbeitsgruppe unterhält diese Seite, um über die geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen in Deutschland, die kirchlich anerkannt sind, sowie über ihre eigenen Angebote zu informieren.
